07.02.2024
Keine Abschaltung Kabelfernsehen
In den letzten Wochen erreichten uns vermehrt Anrufe zum Thema „Abschaltung des Kabelfernsehens“!
Dies betrifft nicht die Kunden der TV-Netzgesellschaft mbH Guben!
Kurze Aufklärung zu dieser Thematik:
Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften bzw. Wohnungsbaugenossenschaften durften derzeit über die Nebenkosten die Kabelgebühren abrechnen. Bis jetzt! Am 1. Dezember 2021 trat durch die Politik ein Gesetzt in Kraft, welches die Kabelgebühren aus den Nebenkosten streicht. Die dafür eingeräumte Übergangsfrist endet am 30. Juni und ab 1. Juli 2024 können alle Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
Bei uns in Guben haben Sie, liebe Kunden, bereits einen Einzelvertrag mit uns als Kabelnetzbetreiber und das Fernsehbild bleibt auch nach dem 1. Juli 2024 bestehen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Ihr Team der TV-Netzgesellschaft mbH Guben